Kinderschutzkonzept
Begabungsblick, Deveserstr. 2, 30966 Hemmingen
1. Präambel und Selbstverständnis
Die Praxis Begabungsblick ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche im Rahmen von Diagnostik (IQ-Tests), Trainings und Austauschgruppen, Beratungen der Eltern und Lehrer und Vorabeinschätzungen durch Fragebögen betreut werden. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung hat für uns höchste Priorität.
Wir verpflichten uns, eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens zu etablieren. Unser Ziel ist es, Risiken proaktiv zu minimieren und Kindern sowie Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten, in der sie sich öffnen und sich unterstützt fühlen können. Dieses Konzept gilt für die Inhaberin und alle Mitarbeitenden der Praxis.
2. Risikoanalyse
Als kleine Praxis mit drei psychologischen Fachkräften und einer Bürokraft haben wir unsere spezifischen Arbeitsabläufe analysiert, um potenzielle Risikofaktoren zu identifizieren:
– Eins-zu-eins-Situationen: Diagnostische Tests finden im Einzelkontakt zwischen Fachkraft und Kind bzw. Jugendlichem statt. Dies sind standardisierte Vorgaben der Verfahren, schränken jedoch die Transparenz ein.
– Räumliche Gegebenheiten: Die Beratungs- und Diagnostikräume sind geschlossen, was Vertraulichkeit sichert, aber auch Transparenz von außen einschränkt.
– Machtgefälle: Durch die diagnostische Rolle und das Alter der Klientinnen oder Klienten besteht ein natürliches Machtgefälle zwischen der psychologischen Fachkraft und den Kindern und Jugendlichen.
– Emotionale Nähe: Die Arbeit erfordert Empathie und Vertrauen, was die Grenzen zwischen professioneller Distanz, emotionalem Verständnis und Nähe sensibel macht.
– Gruppensituation: Kinder und Jugendliche interagieren miteinander, ohne dass ein Mitarbeitender jedes Gespräch kontrolliert. Dies ist wichtig für den Austausch der Kinder und den Beziehungsaufbau untereinander, kann jedoch ein Risikofaktor für Fehlverhalten zueinander darstellen.
3. Verhaltenskodex
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung folgender Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
– Transparenz: Türen zu Diagnostikräumen bleiben während der Testung grundsätzlich geschlossen, werden aber nicht abgeschlossen. Bei minderjährigen Kindern findet die Diagnostik nur statt, wenn ein Elternteil oder eine Begleitperson (im Wartebereich oder in der unmittelbaren Umgebung) anwesend und erreichbar ist. Die Kinder und Jugendlichen haben während der Diagnostik jederzeit die Möglichkeit, zu ihren Eltern oder ihrer Begleitperson zu gelangen. Die Kinder dürfen nicht aufgehalten werden oder ihnen eine Erklärung abverlangt werden. Das Wohlbefinden der Kinder steht über dem diagnostischen Prozess.
Bei Gruppenangeboten müssen die Eltern erreichbar sein. Im Idealfall sind die Eltern vor Ort im „Elternraum“ und ermöglichen somit ihren Kindern jederzeit einen Rückzug und Kontakt.
– Körperkontakt: Körperlicher Kontakt beschränkt sich auf das absolut notwendige Maß (z.B. Händeschütteln zur Begrüßung) und erfolgt nur, wenn das Kind dies eindeutig signalisiert oder zulässt. Umarmungen oder private Berührungen, initiiert durch die Mitarbeitenden oder die Inhaberin, sind untersagt.
– Private Kontakte: Es finden keine privaten Treffen mit Kindern und Jugendlichen außerhalb der Arbeit für Begabungsblick statt. Der Austausch über private Kontaktdaten (Handy, Social Media) zwischen Fachkraft und Kind ist untersagt.
– Sprache und Medien: Wir verwenden eine wertschätzende, altersgerechte Sprache. Dies schließt das Verwenden von hassvollen Symbolen oder eine Diskriminierung jeglicher Art aus. Das Verwenden solcher Symbole oder Sprache wird nicht geduldet. Dies gilt für Mitarbeitende sowie Klientinnen und Klienten, Kinder und Jugendliche.
– Fotografieren, Audioaufnahmen oder Filmen ist Kindern und Jugendlichen strengstens untersagt. Alle Fotos, die während Treffen im Begabungsblick entstehen, dürfen keine Gesichter und Erkennungsmerkmale der dargestellten Kinder zeigen.
– Schutz in Gruppensituationen: Mit den Kindern und Jugendlichen wird bei Gruppenangeboten die Haltung der Praxis erklärt. Es wird deutlich gemacht, dass wertschätzende Sprache und das Wohlbefinden aller sehr wichtig sind. Sollte es zu Verhaltensweisen kommen, die diese Regeln verletzen, findet ein Gespräch zwischen dem Kind oder Jugendlichen und einem Mitarbeitenden statt. Hier werden die Regeln und Erwartungen klargestellt. Eine solche Verletzung der Regeln wird auch mit den Eltern besprochen. Sollte oben genanntes Verhalten erneut auftreten, wird das Kind von dem Angebot ausgeschlossen. Dies geschieht zum Schutz der anderen Teilnehmenden.
Dasselbe gilt für Gewalt und Aggressionen von Teilnehmenden untereinander. Sollte solches Verhalten auftreten, wird dies im Team besprochen. Eine passende Reaktion wird ausgewählt, um die Sicherheit der anderen Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden zu sichern. Hier kann eine Verwarnung in einem Gespräch zwischen Kind, Elternteil und Mitarbeitenden oder auch ein Ausschluss aus der Gruppe stattfinden.
4. Personelle Voraussetzungen
– Erweitertes Führungszeugnis: Alle Mitarbeitenden der Praxis Begabungsblick, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, legen bei Einstellung und anschließend alle drei Jahre ein aktuelles „Erweitertes Führungszeugnis“ gemäß § 30a BZRG vor, das keine einschlägigen Vorstrafen ausweist.
– Verpflichtungserklärung: Alle Mitarbeitenden unterzeichnen das Kinderschutzkonzept und bestätigen, dass sie dieses Kinderschutzkonzept gelesen und verstanden haben sowie anwenden werden.
5. Interventionsplan bei Verdachtsfällen
Im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (durch Mitarbeitende, Dritte oder Hinweise im Gespräch) gilt folgender Ablauf:
- Wahrnehmung und Dokumentation: Der Verdacht wird sofort schriftlich dokumentiert (Beobachtungen, Aussagen, Datum, Uhrzeit). Vermutungen werden klar von Fakten getrennt und beides wird aufgenommen.
- Interne Beratung: Der Fall wird unverzüglich im Team besprochen. Bei Bedarf wird eine externe Fachberatung oder das Jugendamt anonymisiert hinzugezogen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
- Einbeziehung der Sorgeberechtigten: Sofern dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet, werden die Sorgeberechtigten in den Prozess einbezogen.
- Meldung an das Jugendamt: Bei konkreter Gefahr für das Kindeswohl kontaktiert die Inhaberin das zuständige Jugendamt, um weitere Maßnahmen zu vereinbaren. Die Schweigepflicht wird hierbei im Rahmen des § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) geprüft und ggf. eingeschränkt, um das Kindeswohl zu schützen.
- Interne Maßnahmen: Bei Verdacht gegen einen eigenen Mitarbeitenden wird dieser sofort von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen freigestellt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Es finden Mitarbeitergespräche statt, um den Sachverhalt zu klären. Je nach Sachverhalt kommt es zu einer engmaschigen Begleitung der Arbeit oder einer Anzeige bei zuständigen Stellen sowie zu Gesprächen mit den betroffenen Eltern.
6. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir beziehen Kinder und Jugendliche altersgerecht in den Schutzprozess ein:
– Aufklärung: Zu Beginn der Zusammenarbeit wird dem Kind und Jugendlichen in altersangemessener, verständlicher Sprache erklärt, worum es in der Diagnostik, Trainings oder bei der Vorabeinschätzung geht und dass es Rechte hat.
– Es ist den Kindern und Jugendlichen jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen zu ihren Eltern zu gehen. Dort können sie auch unbeobachtet mit ihnen sprechen.
– Mit den Kindern und Jugendlichen wird bei Gruppenangeboten die Haltung der Praxis erklärt. Es wird deutlich gemacht, dass wertschätzende Sprache und das Wohlbefinden aller sehr wichtig sind. Sollte es zu Verhaltensweisen kommen, die diese Regeln verletzen, findet ein Gespräch zwischen dem Kind oder Jugendlichen und einem Mitarbeitenden statt. Den Kindern und Jugendlichen wird klar gemacht, dass es einen sicheren Rahmen gibt, um Fehlverhalten anderen zu melden.
7. Ansprechpartner
Interne Ansprechperson für Kinderschutzbelange:
Name: Claudia Völkening
Externe Beratungsstellen:
– Nummer gegen Kummer: 0800 111 0550 (kostenlos, anonym)
– Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
– Zuständiges Jugendamt: Jugendhilfestation für Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde
- Verbindlichkeit und Überprüfung
Dieses Kinderschutzkonzept wurde am 07.07.2026 vom gesamten Team der Praxis Begabungsblick beschlossen. Es ist verbindlich für alle Mitarbeitenden.
Das Konzept wird jährlich im Team auf seine Aktualität und Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Unterschriften des Teams:
Claudia Völkening, Johanna Völkening, Twan Zandstra, Maike Braun
Datum: 07.07.2026
