Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Beratung, Coaching und Training

Begabungsblick: Claudia Völkening

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung, Training und Diagnostik

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen den Klienten und Claudia Völkening (nachfolgend Coach/Trainer genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/Trainee das generelle Angebot des Coaches/Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Beratung und Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Maßnahmen der Diagnostik, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches/Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach/Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee/Trainee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/Trainee entsprechen, sofern der/die Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/Trainees kann nicht in Aussicht gestellt odergarantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/Trainee. Soweit der/die Coachee/Trainee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.

 

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainerss/Trainers

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach/Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach/Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee/Trainee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3) Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

 

§ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee/Trainee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee/Trainee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee/Trainee bestimmend sein.

3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee/Trainee die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

4) Auch der/die Coachee/Trainee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

 

§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach/Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee/Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs/Trainers aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee/Trainee innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten. Gruppenangebote müssen vor Kursbeginn bezahlt werden.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee/Trainee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee/Trainee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.

Bei Gruppenangeboten gilt: 30 Tage vor Kursbeginn muss 50 % Teilnahmegebühr gezahlt werden, danach 100 %.

4) Termine, die von Seiten des Coaches/Trainers abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee/Trainee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach/Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

 

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach/Trainer behandelt die Daten des/der Coachee/Trainee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee/Trainee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/Trainee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach/Trainer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach/Trainer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Coachee/Trainee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

6) Die Diagnostik zum Thema Persönlichkeit und Ressourcen setzt eine Zusammenarbeit der Beraterin und dem wissenschaftlichen Institut Impart GmbH voraus. Die Datensicherheit ist gewährleistet.

 

§ 7 Gruppenangebote

Die Gruppenangebote bestehen aus mehreren Teilnehmenden. Die Teilnehmer*innen sind in der Lage in der Gruppe mitzuarbeiten, es ist keine Einzelberatung möglich. Hilfestellungen sind für uns selbstverständlich.

Bei zu wenigen Teilnehmenden wird der Kurs abgesagt und evtl. bereits bezahlte Kursgebühr zurückgezahlt.

Material und Getränke (Wasser) sind im Preis inbegriffen.

Von Teilnehmenden versäumte Termine werden nicht nachgeholt und es entsteht kein Anspruch auf Ersatzleistung zu einem späteren Zeitpunkt. Von Begabungsblick abgesagte Termine werden nachgeholt.

Die Termine finden werden im Internet veröffentlicht, auf der Rechnung bestätigt und in der Regel mit den Eltern vorher abgestimmt.

 

§ 8 Ort und Zeit

Alle Angebote finden zur vereinbarten Zeit in der Praxis Begabungsblick im Unternehmerinnen Zentrum, Hohe Straße 9, 30449 Hannover Linden statt, es sei denn es sind abweichende Orte angegeben.

Viele Angebote können inzwischen auch online wahrgenommen werden.

Beratung, Vorträge und andere Angebote können auch in Ihrer Einrichtung stattfinden. Für die Anfahrt werden Anfahrtskosten innerhalb der Region Hannover berechnet. Weitere Entfernungen auf Anfrage.

 

§ 9 Onlineangebote und Datensicherheit

Die Sicherheit der gewählten Kanäle kann seitens der Praxis nicht gewährleistet werden. Claudia Völkening kann nicht regresspflichtig gemacht werden, falls es aufgrund von etwaigen Sicherheitslücken zu unbefugtem Informationsfluss durch Dritte kommen sollte. Die strikte Einhaltung der Schweigepflicht der Praxis jedoch bleibt hiervon unberührt.

Sie erhalten vor der Durchführung die Anmeldedaten und somit die Möglichkeit für persönliche und aktuelle Information über den Anbieter meiner Wahl. Mit der Teilnahme an der Videosprechstunde und/oder der Teilnahme am Dialog sowie Telefonberatung erkennen Sie diese Bedingung an.

 

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Stand: 02.02.2023